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News

Herstellung von Kernmaterialien obliegt Recht der Herkunftsstaaten

10. Februar 2012 – Der Schweizer Staat hat keine Befugnis, Vorgänge im Ausland dem inländischen Recht zu unterstellen. Die Umweltbedingungen betreffend die Herstellung von Kernmaterialien unterstehen der Gesetzgebung der Herkunftsstaaten. Im Zusammenhang mit dem Kernwaffensperrvertrag überwacht bereits die IAEA (es besteht auch ein Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und der IAEA) den internationalen nuklearen Güteraustauch sehr umfassend.

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Axpo bezieht kein Uran mehr aus Majak

10. Februar 2012 – Die Rundschau des Schweizer Fernsehens präsentierte am Mittwoch, 8. Februar 2012, «neue Dokumente», die eine aktuelle Verschmutzung beweisen sollten. Diese Dokumente stammen aber aus dem Jahr 2006 und sind international bestens bekannt. Das verschwieg die Rundschau. Es sollte der Eindruck erweckt werden, die in den Dokumenten erwähnten Umweltsünden könnten in der jüngsten Vergangenheit passiert sein.

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Umfassende Axpo Untersuchung zu Majak 2011

10. Februar 2012 – Axpo hat 2010 und 2011 eine umfassende Untersuchung über die Produktionsprozesse von Majak durchgeführt und die Medien im November 2011 darüber orientiert. Zusammenfassend ergaben sich folgende hauptsächliche Erkenntnisse:

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